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Das Arbeitszeugnis
Kündigung von Mitarbeiter aufgrund unzureichender Deutschkenntnisse zulässig
Mittwoch, 03. Februar 2010 um 12:18 Uhr
Das Bundesarbeitsgericht urteilte die Kündigung eines Spaniers von einem Automobilzulieferer aufgrund unzureichender Deutschkenntnisse als rechtens. Laut den Erfurter Richtern handelt es sich im Falle der vorliegenden Kündigung nicht um eine verbotene Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft.
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Geheimcodes, Fallen und Missverständnisse im Arbeitszeugnis
Montag, 25. August 2008 um 22:25 Uhr
ImageDas Arbeitszeugnis ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Erwerbslebens. Niemand sollte auf seinen Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis verzichten. Auch Studierende, die nebenberuflich arbeiten oder Praktika absolvieren sollten sich ein Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber aushändigen lassen. Das Zeugnis ist ein wichtiger Bestandteil im Bewerbungsverfahren.
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