Banner
BAFÖG trotz fortgeschrittenem Alter?
Montag, 30. März 2009 um 23:32 Uhr
ImageEin ehemaliger Studierender der Fachhochschule Münster hat den Kampf gegen die Bafög-Abteilung des Studentenwerks aufgenommen und nun vom Verwaltungsgericht Münster Recht bekommen. Der Studierende konnte während seines Studiums der Sozialen Arbeit kein Bafög erhalten.

Grund hierfür war, dass er zu Beginn des Studiums das 30. Lebensjahr überschritten hatte und diese Grenze entscheidend für die Förderung nach Bafög ist. Der Studierende argumentierte vor Gericht unter anderem mit schwerwiegenden persönlichen Lebensumständen, die ihm vom Studium zu einem früheren Zeitpunkt abgehalten hätten. Hierzu gehört des weiteren ein Therapieaufenthalt.

Nun erhält der ehemalige Student der Sozialen Arbeit eine Bafögnachzahlung, obschon sein Studium abgeschlossen ist.

Weitere Informationen zum Bafög sind im Careerport-Archiv verfügbar.
 
CAREERport RSS