| Home| Bildung | Finanzen | Job | Magazin |
| Impressum| Kontakt |
| Grundsätzliche Informationen zum Bafög |
| Dienstag, 12. August 2008 um 22:41 Uhr | |
Bafög ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz und beinhaltet die finanzielle Förderung von Auszubildenden. Gefördert werden können unter bestimmten Voraussetzungen sowohl Schüler als auch Studierende. Ausgenommen weniger Tatbestände ist die Voraussetzung für den Bezug der Förderung die Bedürftigkeit.
Der Antragsteller muss stets seine Bedürftigkeit nachweisen indem er sein eigenes Einkommen, sein Vermögen und das Einkommen der Eltern offenlegt. Beim eigenen Vermögen gibt es die Obergrenze von 5200 Euro. Hiervon ausgenommen sind Vermögen in Form von Bausparverträgen. Hier kann die Summe insgesamt zehn Prozent mehr betragen.Im nachfolgenden wird primär auf die Ausbildungsförderung für Studierende eingegangen. Ergänzend muss jedoch noch gesagt werden, dass die Ausbildungsförderung für Schüler geringer ausfällt und es sich hier im Gegensatz zur Förderung für Studierende um einen vollen staatlichen Zuschuss handelt. Studierende erhalten das Bafög zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als unverzinstes Darlehen. Den Bafög-Antrag müssen Studierende beim örtlichen Studentenwerk stellen, Schüler wenden sich an die zuständige Kreisbehörde. Das Studentenwerk führt im Auftrag des Bundesverwaltungsamts die Durchführung des Bundesausbildungförderungsgesetzes aus. Studierende, die Bafög erhalten möchten, sollten frühzeitig die erforderlichen Anträge und Unterlagen beim sog. Bafög-Amt einreichen. Auch wenn nicht alle Unterlagen vollständig sind, sollte der Antrag frühzeitig abgegeben werden, um gegebenenfalls rückwirkend ab dem Datum der Antragsstellung die Förderung zu erhalten. Dieses muss unbedingt beachtet werden. Der maximale Rückzahlungsbetrag beim Darlehen ist auf 10000 Euro begrenzt. Hier gibt es jedoch einzelne Ausnahmen, wenn Studierende beispielsweise ein Zweitstudium aufnehmen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ein verzinstes Bafögdarlehen erhalten und müssten in diesem Fall neben den "Bafögschulden" des Erststudiums noch die zusätzlichen Lasten des Zweitstudiums begleichen. Grundsätzlich ist das Bafögdarlehen fünf Jahre nach Beendigung des Studiums zurückzahlen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn Kindererziehung oder eine schwere Krankheit nachgewiesen werden kann. Des weiteren werden bei der Rückzahlung auch Einkommensgrenzen berücksichtigt. Die Rückzahlung erfolgt in Raten in Höhe von monatlich 105 Euro, die vierteljährlich (315 Euro) entrichtet werden müssen. Auf Antrag können Rabatte für höhere Teilzahlungen oder für das komplette Begleichen der Bafög-Darlehensschuld gewährt werden. Häufig lohnt es sich, für die Rückzahlung auf einen Schlag, einen Kredit aufzunehmen, da sich der Erlass hierdurch als vorteilhaft erweist. Auf Antrag können auch Erlasse für Studierende bewilligt werden, die ihr Studium unter der Regelstudienzeit abschließen und/oder besonders gute Leistungen im Studium vorweisen können. Notwendig ist stets ein Antrag. Studierende, die ihre Schulden begleichen müssen, sollten sich bezüglich der Möglichkeiten mit dem Bundesverwaltungsamt in Verbindung setzen. Auf Careerport.de erhaltet ihr noch weitere Informationen zu einzelnen Bereichen des Bafög.
|