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Führungszeugnis für den Job
Dienstag, 29. September 2009 um 17:54 Uhr
Zahlreiche Arbeitgeber verlangen von ihren künftigen Angestellten ein Führungszeugnis im Falle einer Einstellung. Das Führungszeugnis wird bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde beantragt und schlägt mit einer Gebühr von derzeit 13 Euro zu Buche.
Die Kosten muss zumeist der Bewerber übernehmen. Ein Führungszeugnis erwarten zahlreiche Arbeitgeber, wie etwa im Verkauf, der Gastronomie, im Sicherheits- und Wachgewerbe und Banken und Versicherungen. Auch in pflegerischen und sozialen Arbeitsfeldern verlangen die Arbeitgeber in den meisten Fällen nach einem polizeilichen Führungszeugnis. Die Zustellung des Zeugnisses dauert in der Regel eine Woche. Sie kann, je nach Wunsch dem Bewerber oder direkt dem Arbeitgeber zugeschickt werden.

Eine Besonderheit ist das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Dieses verlangen öffentliche Arbeitgeber von ihren künftigen Arbeitgebern. Hierzu gehören beispielsweise Stadt- und Kreisverwaltungen und auch Sozialversicherungsträger. Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird auch bei der zuständigen Stadt- Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr von aktuell 13 Euro beantragt. Im Gegensatz zum im ersten Abschnitt beschriebenen "normalen" Zeugnis, kann es dem Bewerber nicht direkt zugeschickt werden. Das Schreiben erhält direkt der öffentliche Arbeitgeber. Bemerkenswert in diesem Zuge ist auch, dass das "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" weit mehr Einträge umfassen kann. Einsicht kann man in diesem Fall beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Eine direkte Einsicht ist andernfalls nicht möglich.

 
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