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Schon GEZahlt?-Gebühren für Lindenstraße und Radiokonzert im Auto
Dienstag, 07. Oktober 2008 um 10:11 Uhr
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Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zieht für die öffentlichen Rundfunkanstalten Gebühren von Nutzern ein. Gebührenpflichtig sind alle Haushalte, die ein Rundfunkgerät besitzen, aber auch KFZ-Halter mit Autoradio und beispielsweise Firmen mit internetfähigen PC´s.

Mit den Gebühren werden die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, wie ARD, ZDF und weiterer Fernsehsender aber auch zahlreiche Radiosender finanziert. Immer wieder gibt es Kritik am Einzug der Gebühren und Probleme bei Befreiungen oder Versuchen die Gebührenpflicht festzustellen.

Interessant ist derzeit der Streit um die Rundfunkgebührenpflicht für sog. neuartige Rundfunkgeräte, wie internetfähige PC´s, PDA´s und mehr. Für die GEZ ist der Fall klar. Auch diese Geräte sind seit dem 01.01.2007 GEZpflichtig. Die Gebühr von 5,52 Euro monatlich ist fällig, wenn kein weiteres Rundfunkgerät vorhanden ist. Andernfalls ist die Nutzung eines Internet PC´s im monatlichen Preis von 17,03 Euro inbegriffen. (Die Beträge werden vierteljährlich abgebucht.)

Die Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte stößt insbesondere bei Firmen oder Studierenden, die beispielsweise außer ihrem PC, kein Radio und Fernseher besitzen, auf Kritik. Ein Jura-Student aus Münster hat gegen die Praktik der GEZ, Gebühren für neuartige Rundfunkgeräte einzuziehen, geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Münster Recht bekommen. Der Gebührenbescheid der GEZ wurde aufgehoben. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Einige Studierende können sich unter bestimmten Umständen von der Gebührenpflicht befreien lassen. Bafög-Empfänger stellen hierbei die größte Gruppe dar. Auf Antrag können sich Bafög-Empfänger, die nicht bei ihren Eltern wohnen, von der Gebühr befreien lassen.

Weitere Informationen zur Befreiung von der Gebührenpflicht hält die GEZ unter folgendem Link bereit: GEZ-Befreiung
 
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