Banner
Kündigung von Mitarbeiter aufgrund unzureichender Deutschkenntnisse zulässig
Mittwoch, 03. Februar 2010 um 12:18 Uhr
Das Bundesarbeitsgericht urteilte die Kündigung eines Spaniers von einem Automobilzulieferer aufgrund unzureichender Deutschkenntnisse als rechtens. Laut den Erfurter Richtern handelt es sich im Falle der vorliegenden Kündigung nicht um eine verbotene Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft.

Diese Form  der Benachteiligung wird im AGG aufgeführt. Im benannten Fall hat sich der Produktionshelfer mehrfach geweigert Folgekurse zum Erwerb der deutschen Sprache zu besuchen, die der Arbeitgeber ihm angeboten hatte. Nachdem festgestellt wurde, dass Arbeits- und Prüfanweisungen von seiten des Arbeitnehmers nicht gelesen werden konnten, hat das Unternehmen die Kündigung ausgesprochen.

Mehr Informationen unter:

wdr-radio
 
CAREERport RSS