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Mittwoch, 13. August 2008 um 22:24 Uhr |
Die Studentenwerke in Nordrhein-Westfalen vergeben Studierenden in der Abschlussphase ein zinsloses Darlehen. Als Studienabschlussphase wird der Zeitraum von 18 Monaten vor Beendigung des Studiums definiert.
Studierende die an einer staatlichen Hochschule studieren, können einen formlosen Antrag für dieses Darlehen stellen, wenn sie zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes in der Studienabschlussphase auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Für das Darlehen muss ein Bürge gestellt werden. Die monatliche Darlehensrate, die bewilligt werden kann, beträgt bis zu 1000 Euro. Es können insgesamt maximal 7500 Euro, in besonderen Ausnahmefällen auch bis zu 12500 Euro, ausgezahlt werden. Das Darlehen ist wie besagt zinlos, wobei eine Verwaltungsgebühr in Höhe von fünf Prozent des Darlehens erhoben wird.
Zwölf Monate nach Auszahlung der letzten Rate beginnt in der Regel die Tilgung des Darlehens. Darlehen von bis zu 7500 Euro werden mit einer Rate von mindesten 130 Euro getilgt. Höhere Tilgungsraten und Einmalzahlungen sind jederzeit möglich. Das sogenannte DAKA-Darlehen der Darlehenskassen der Studentenwerke kann bei den örtlichen Studentenwerken in NRW beantragt werden. Die Darlehenskasse wird aus Sozialbeiträgen, die von Studierenden entrichtet werden, finanziert. Einen Rechtsanspruch auf das Darlehen gibt es nicht.
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