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| Der Bildungskredit der KFW-Bank |
| Mittwoch, 13. August 2008 um 23:34 Uhr | |||
Neben Studienkrediten, die durchgehend von Beginn des Studiums an bezogen werden können, bietet die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sogenannte Bildungskredite für Studierende und auch Schüler an, die ihren letzten Studien-, Ausbildungsabschnitt hiermit finanzieren können.
Der Bildungskredit kann zusätzlich zur Ausbildungsförderung bezogen werden. Die Kreditvergabe erfolgt unabhängig vom eigenen Einkommen und vom Einkommen der Eltern. Der Bildungskredit kann von Studierenden in Anspruch genommen werden, die ihre Zwischenprüfung absolviert haben oder den ersten Teil eines konsekutiven Studiums abgeschlossen haben. Des weiteren haben Studierende die Möglichkeit das Darlehen zu beantragen, wenn sie einen Zusatz- oder Ergänzungsstudiengang belegen oder ein Praktikum innerhalb des Studiums durchführen. Der Kredit wird grundsätzlich erst ein mal nur für einen Ausbildungsabschnitt gewährt. Für weitere Ausbildungsabschnitte, wie z.B. ein Masterstudium kann gegebenenfalls ein neuer Antrag gestellt werden. Die Auszahlung kann maximal über 24 Monate erfolgen und beträgt monatlich 300 Euro. Der Kreditrahmen beträgt höchstens 7200 Euro, die ausgezahlt werden können. In begründeten Fällen kann auf Antrag eine Einmalzahlung von bis zu sechs Monatsraten a 300 Euro, also bis zu 1800, getätigt werden. Der Bildungskredit wird voll verzinst. Der Zinssatz ist variabel und wird zum 01.04. und 01.10. eines Jahres neu festgelegt. Aktuell (01.04-30.09.2008) beträgt der Zinssatz 5,81 Prozent. Im April 2007 lag der Zinssatz bei 5,1 Prozent. Die Rückzahlung des Bildungskredites erfolgt vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate und beträgt mindestens 120 Euro im Monat. Die Monatsraten werden vierteljährlich (360 Euro) abgebucht. Das Darlehen kann auch in höheren Raten getilgt werden und es besteht die Möglichkeit das Darlehen vorzeitig komplett zurückzuzahlen. Es werden jedoch keine Rabatte hierfür gewährt. Der Bildungskredit der KfW-Bank kann beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden. Studierende die beispielsweise während ihrer Ausbildung den Bildungskredit bezogen haben und sich nun in der Tilgungsphase befinden, können die Rückzahlung auf Antrag stunden lassen.
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