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NRW-Bank-Darlehen
Donnerstag, 14. August 2008 um 18:12 Uhr
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NRW-Bank-Darlehen
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ImageSeit dem Wintersemester 2006/2007 können Hochschulen in NRW Studiengebühren von den Studierenden erheben. Die meisten Hochschulen machen hiervon auch großzügig Gebrauch und erheben zumeist die höchstmögliche Summe von 500 Euro.

Im Zuge der Einführung von Studienbeiträgen wurde die Möglichkeit geschaffen, Studienbeitragsdarlehen der NRW-Bank zu beantragen. Dieses Darlehen wird vom Studierenden über die jeweilige Hochschule beantragt und wird direkt an diese überwiesen. Das NRW-Bank-Darlehen deckt lediglich die semesterweise anfallenden Studienbeiträge ab. Sozial- und Studierendenschaftsbeiträge sind hiervon ausgenommen.

Das Darlehen wird mit maximal 5,9 Prozent verzinst und wird bonitätsunabhängig vergeben. Darlehensberechtigt sind alle Studierenden, die an einer öffentlichen Hochschule in NRW eingeschrieben sind und die Voraussetzungen nach § 12 Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz in Verbindung mit dem § 8 nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erfüllen. Kurzgefasst heißt das, dass alle Studierenden, die ein Erststudium absolvieren und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder aus dem EU-Ausland kommen darlehensberechtigt sind. Nicht-EU-Ausländer sind vom NRW-Bank-Darlehen zumeist ausgenommen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: wenn bspws. ein Elternteil oder Ehepartner des ausländischen Studierenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder der Studierende selbst asylberechtigt ist, kann er das Darlehen beantragen.

Die Anspruchsdauer des Darlehens beläuft sich auf die Regelstudienzeit zuzüglich 4 Semester. Beim konsekutiven Masterstudiengang sind es zuzüglich 2 Semester.
Das Studienbeitragsdarlehen muss in der Regel zwei Jahre nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden. Es gibt die Möglichkeit von Sondertilgungen. Die Rückzahlung kann gestundet werden, wenn das monatliche Einkommen unter 1040 Euro liegt.

 
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