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Drogenscreenings im Rahmen von Einstellungsverfahren
Sonntag, 18. Oktober 2009 um 14:39 Uhr
Neben Assessment-Center-Auswahlverfahren, psychologischen Fähigkeitstests und Kenntnisstests müssen in einigen Bereichen der Arbeitswelt auch Drogenscreenings im Zuge von gesundheitlichen Check-Ups durchgeführt werden.

Die ärztlichen Untersuchungen dienen grundsätzlich dazu, ob der Bewerber in der Lage ist eine bestimmte Tätigkeit auszuführen. So müssen beispielsweise Bewerber für den Feuerwehr- oder Polizeiberuf umfangreiche ärztliche Untersuchungen überstehen, um gegebenenfalls eingestellt zu werden. Auch medizinisches Personal wird vor der Einstellung, z.B. auf übertragbare Viruserkrankungen, wie etwa Hepatitis B, untersucht.

Im Zuge der benannten medizinischen Untersuchungen werden bei einigen, mitunter öffentlichen Arbeitgebern auch Drogenscreenings durchgeführt, die zumeist als Fahrtauglichkeitstest bezeichnet werden. Bei diesen Screenings, die in Form einer Urinuntersuchung stattfinden, wird das entnommene Urin (Urinprobe) auf illegale Drogen überprüft. Cannabis ist etwa bis zu drei Monate im Urin nachweisbar. Heroin beispielsweise ist nach 24 Stunden nicht mehr nachweisbar.

Die Drogenscreenings beschränken sich auf illegale Drogen und sind in vielen, insbesondere sicherheitsrelevanten, Arbeitsbereichen (Polizei, Feurwehr, Betrieb von Maschinenanlagen...) als Standard gesetzt. Dennoch gibt es zumeist keinen Automatismus bei den Ärztlichen Untersuchung. In den meisten Fällen verlangt der Arzt auf persönlichem Verdacht eine Urinprobe zwecks Durchführung einer Urinprobe und benennt dieses dann auch wie beschrieben.

Alkoholiker können sich im übrigen zurücklehnen. In den meisten Fällen gibt es keine Mittel Alkoholkranke im Vorfeld eines Einstellungsverfahrens mittels Ärztlicher Untersuchung zu enttarnen.
 
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