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Stipendium für Berufserfahrene-Das Aufstiegsstipendium
Freitag, 25. Dezember 2009 um 13:38 Uhr


Um eine besonders attraktive Förderung handelt es sich beim Aufstiegsstipendium, welches Studierende mit Berufserfahrung mit einem Stipendium versorgt. Die Förderhöhe beträgt 650 Euro plus einem Büchergeld in Höhe von 80 Euro im Monat. Bemerkenswert ist unter anderem, dass die Förderung das Einkommen des Stipendiaten nicht berücksichtigt. Es erfolgt eine pauschale Überweisung der Förderung in oben benannter Höhe, da davon ausgegangen wird, dass ein Vollzeitstudium in der Regel keine berufliche Tätigkeit zulässt.

Es können auch Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen, wie etwa dem Verbundstudium in NRW, gefördert werden. Die Förderung im Falle eines berufsbegleitenden Studiengangs beträgt jährlich 1700 Euro für Maßnahmekosten.

Beim Aufstiegsstipendium handelt es sich um eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Mit der Durchführung wurde die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH (SBB) in Bonn beauftragt.

Zielgruppe des Stipendiums sind Personen mit Berufserfahrung. Laut Vorgaben des BMBF soll eine höhere Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung gewährleistet werden. Die derzeit geförderten Stipendiaten haben vielfach die Hochschulzugangsberechtigung durch spezifische Berufserfahrungen oder eine besondere Begabtenförderung erlangt. Voraussetzung um sich für ein Aufstiegsstipendium bewerben zu können ist eine abgeschlossene Berufsausbildung beziehungsweise eine Aufstiegsfortbildung und zusätzlich eine darauf folgende zweijährige Berufstätigkeit.

Was das Aufstiegsstipendium zusätzlich von den meisten Stipendien der Begabtenförderungswerke unterscheidet ist, dass Schulzeugnisse für die Bewerbung um ein Stipendium irrelevant sind. Hohe Bedeutung im Zuge des Bewerbungsverfahrens hat jedoch die Abschlussnote der Prüfung für die Ausbildung oder Aufstiegsfortbildung. Als Beleg für die besondere Eignung für ein Aufstiegsstipendium kann auch der Gewinn eines überregionalen berufsbezogenen Leistungswettbewerbs sein.

Eine Bewerbung für das Stipendium kann zumeist vor Aufnahme eines Studiums erfolgen. Bereits eingeschriebene Personen können sich noch bis zum Ende des zweiten Semesters um ein Stipendium bewerben.

Das Auswahlverfahren für die Bewerbungen ist dreistufig aufgebaut. So erfolgt in der ersten Stufe die Online-Bewerbung und hiernach der Kompetenz-Check, der ebenfalls online erfolgt. Wer die ersten beiden Hürden überwunden hat wird zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen.

Das Aufstiegsstipendium des BMBF ist eine absolut notwendige und sinnvolle Ergänzung in der Stipendienlandschaft des hiesigen Bildungswesens. Die Förderung von berufserfahrenen verspricht angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels hierzulande positive Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Mit dem Aufstiegsstipendium wird eine Lücke im Bildungswesen gefüllt, so dass die Überleitung von berufserfahrenen aus der Praxis in die Theorie durch die Förderung sehr gut gelingen kann. Beachtenswert ist auch, dass es für die Förderung keine Altersgrenze, wie etwa beim Bafög, gibt.

Interessierte können sich auf nachfolgend benannten Links über das Aufstiegsstipendium informieren.

Aufstiegsstipendium

Aufstieg durch Bildung

 
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