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Antrag auf Kappung der NRW-Bank-Darlehensschuld
Freitag, 07. Oktober 2011 um 10:37 Uhr
Studierende in NRW können aufatmen. Die Studiengebühren wurden abgeschafft. Ein Teil der bisher eingeschriebenen Studierenden musste jedoch in der Vergangenheit Studiengebühren entrichten und hatte diesbezüglich das Studienbeitragsdarlehen der NRW-Bank genutzt. Insbesondere für einen Großteil der Bafög-Empfänger kommt die Nutzung des NRW-Studienbeitragsdarlehens einem Voll- bzw. Teildarlehenserlass gleich.

Hierzu muss die Zahlungsaufforderung der NRW-Bank, die drei Monate vor Beendigung der 24 monatigen Karenzzeit beim Darlehensnehmer eintrifft, mit dem dem Schreiben beigefügten Antrag auf Kappung des Studienbeitragsdarlehens samt der Kopie des letzten Bafög-Bewilligungsbescheides erwidert werden. Aus dem letzten Bafög-Bewilligungsbescheid geht die der Kappung zugrundezulegende Höhe der Bafög-Darlehensschuld hervor. Die Bearbeitung des Antrags durch die NRW-Bank nimmt nach bisherigen Erfahrungen 1-2 Wochen in Anspruch.
 
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