Banner
Reform der Juristenausbildung noch immer in den Kinderschuhen
Studium
Donnerstag, 19. Februar 2009 um 17:13 Uhr
ImageBeitrag von Holger Floer
Ungewiss bleiben weiterhin die Möglichkeiten für die mittlerweile zahlreichen Studierenden in den Bachelor- und Masterstudiengängen juristischer Fakultäten.


Eine durchgreifende Reform der juristischen Ausbildung im Rahmen des Bologna-Prozesses lässt weiter auf sich warten.
Wer sich für die Bachelor-Variante entscheidet, kann zurzeit noch nicht sicher davon ausgehen, als Bachelor oder Master of Laws auch tatsächlich ein „vollwertiger“ Jurist zu sein.

Ganz deutlich wird noch unterschieden zwischen dem so genannten „Volljuristen“, also demjenigen, der sich für einen juristischen Studiengang mit dem Ziel des ersten und zweiten Staatsexamens entschieden hat, und dem Juristen, welcher sich –aus welchen Gründen auch immer- auf die „neuen“ Studienmodelle eingelassen hat und einen Abschluss als Bachelor oder Master of Laws anstrebt.

In einem dritten Hamburger Symposium zur Juristenausbildung im November 2008 hat man Eckpunkte für das sogen. „Hamburger Modell“ abgestimmt. Die genaue Ausgestaltung bedarf jedoch weiterer Diskussionen und wird sicher noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Das „Hamburger Modell“ sieht dabei einen achtsemestrigen Bachelor-Studiengang und ein sich anschließendes Examen als Zugangsvoraussetzung in das für die klassischen juristischen Berufe (höherer Verwaltungsdienst, Justiz –Richter und Staatsanwalt-, Rechtsanwalt) obligate Referendariat vor.

Das bisherige System mit einem meist neunsemestrigen Studiengang und dem ersten und zweiten Staatsexamen inklusive des zwischen den Examina liegenden Referendariates soll nicht parallel bestehen bleiben, sondern durch das Bachelorstudium mit dem je nach angestrebter beruflicher Orientierung zu absolvierenden Staatsexamen und dem Referendariat ersetzt werden.

…man darf gespannt sein.

Näheres zum Hamburger Symposium: www.reform-der-juristenausbildung.de

 

 
CAREERport RSS