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Bundesverwaltungsgericht hält Studiengebühren für rechtens
Studium
Dienstag, 05. Mai 2009 um 22:57 Uhr
ImageIn der letzten Woche hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig über die Beschwerde von Studierenden zum Studierengebührengesetz in NRW getagt.


Grund war die Nichtzulassung der Revision, nach dem Studiengebührengegner in der zweiten Instanz am Oberverwaltungsgericht Münster mit ihrer Klage gegen Studiengebühren gescheitert sind. Die Studierenden argumentierten, dass die Einführung von Studiengebühren unter anderem gegen den UN-Sozialpakt verstößt, nach dem die Länder, die den Pakt ratifiziert haben, so auch die Bundesrepublik, kostenlosen Zugang zur Bildung gewährleisten sollen. Das OVG Münster akzeptierte die Begründung der Gegner nicht und wies die Klage ab. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Hierauf hin wurde das Bundesverwaltungsgericht konsultiert. Doch auch hier wurden die Gegner von Studiengebühren enttäuscht, da der Vorsitzende Richter die Aufnahme und Fortführung eines Studiums trotz Studiengebühren nicht als gefährdet ansieht.
 
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