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Studium
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Freitag, 07. Oktober 2011 um 10:53 Uhr |
Durch die hohen Hürden für das Medizinstudium, insbesondere durch den NC, sind für viele Studieninteressierte für diesen Bereich lange Wartezeiten gang und gäbe. Mehrere z.T. seit sechs Jahren auf eine Zulassung wartende Studierende hatten vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt.
Hierauf wurde die Stiftung für Hochschulzulassung, vormals ZVS, per einstweiliger Anordnung verpflichtet die Studieninteressierten vorläufig zum Studium zuzulassen. Das Verwaltungsgericht zweifelte an der Verfassungskonformität der langen Wartezeiten. Das von der Stiftung für Hochschulzulassung eingeschaltete Oberverwaltungsgericht Münster hat die Entscheidung der vorherigen Instanz am 06.10.2011 zurückgenommen, so dass die Kläger weiter auf einen Studienplatz warten müssen.
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