Banner
Wohngeld-Für den Fall der Fälle
Montag, 29. Dezember 2008 um 13:15 Uhr
Studierende, die kein Bafög erhalten, weil sie beispielsweise die Höchstbezugsdauer überschritten haben oder ein Zweitstudium absolvieren, können unter Umständen Wohngeld beantragen. Bei der Berechnung des Wohngeldes werden die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Miethöhe und das Gesamteinkommen berücksichtigt.

Bei einer alleinstehenden Person werden bis zu 370 Euro als zuschussfähig betrachtet. Die Bezuschussung richtet sich unter anderem nach Alter der Wohnung und der Miethöhe. Die Gemeinden sind bundesweit in sechs Ortsklassen eingeteilt. So gibt es beispielsweise in München einen höheren Zuschuss als in Dortmund, weil München in einer teureren Ortsklasse eingestuft ist.

Wie die Überschrift beschreibt ist das Wohngeld für den Fall der Fälle der gedacht. Das heißt, dass z.B. Hartz IV-Empfänger dieses nicht beantragen können, da ihre Wohnungskosten übernommen werden. Auch Bafög-Berechtigte haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Für weitere Informationen und eine unverbindliche Berechnung ist folgender Link zu empfehlen: NRW-Wohngeldrechner
 
CAREERport RSS