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Montag, 16. März 2009 um 19:35 Uhr |
Nach dem achten Sozialgesetzbuch sind Studierende gesetzlich unfallversichert. Versichert sind alle eingeschriebenen Studierenden, Doktoranden, Kursteilnehmer und Gasthörer an staatlich anerkannten Hochschulen.
Für die gesetzliche Unfallversicherung müssen keine Beiträge entrichtet werden. Die Bundesländer übernehmen die Kosten des Versicherungsschutzes. Die studentische Unfallversicherung greift bei Unfällen und (Berufs-)krankheiten in und um die Hochschule. So ist man bei Besuchen von Vorlesungen und Seminaren, Repetitorien, Exkursionen und bei Besuchen der Bibliotheken unfallversichert.
Des weiteren greift der Schutz auch bei Aktivitäten im Rahmen des Hochschulsports und in von der Hochschule organisierten Exkursionen im Ausland. Auch Betätigungen im Rahmen der studentischen Selbstverwaltung (AStA) sind mitversichert. Wichtig ist auch, dass die mit den aufgezählten Orten verbundenen Hin- und Rückwege mitversichert sind.
Aus der gesetzlichen Unfallversicherung fallen Aktivitäten in den eigenen vier Wänden, private Exkursionen und Repetitorien bei Privatanbietern raus. Auch private Wegeunterbrechungen wie z.B. der Einkauf sind nicht mitversichert.
Weitere Informationen zu Versicherungen sind im Careerport-Archiv verfügbar.
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