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Montag, 15. Juni 2009 um 18:34 Uhr |
Studierende, die kurz vor ihrer Abschlussprüfung stehen sollten sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, um etwa Bewerbungskosten erstattet zu bekommen.
So können bis zu 260 Euro an Bewerbungskosten jährlich von der Arbeitsagentur zurückerstattet werden. Zumeist werden pro nachgewiesener Bewerbung pauschal fünf Euro zugewiesen. Hierüber hinaus können in Fällen, in denen die Arbeitgeber, bei denen Vorstellungsgespräche anstehen, die Fahrtkosten nicht übernehmen, Anträge auf Fahrtkostenerstattung gestellt werden.
Von Bedeutung kann auch der Antrag auf Umzugskostenbeihilfe oder aber die Bezuschussung der doppelten Haushaltsführung sein. Wer sich rechtzeitig informiert und sich mit den Möglichkeiten auseinandersetzt, kann gegebenenfalls immense Zusatzkosten umgehen.
Weitere Informationen finden sich unter:careerport.de-AL
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