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Härtefallantrag und Bonusheft-Sparpotential bei Kosten für Zahnersatz
Dienstag, 23. Juni 2009 um 13:07 Uhr

Studierende müssen sich aufgrund ihres durchschnittlich jungen Alters nicht mit einem problembehafteten Zahnstatus und den damit verbundenen Behandlungen und auch Kosten beschäftigen.

Wer jedoch aufgrund eines Sturzes oder einer Entzündung auf eine Zahnersatzbehandlung angewiesen ist, muss sich mit den hohen Kosten für diese auseinandersetzen. In vielen Fällen kann es sich für Studierende lohnen einen Härtefallantrag bei der Krankenkasse zu stellen, um anstatt den einfachen Festzuschuss für die Zahnersatzbehandlung einen doppelten Festzuschuss erhalten.

Der Härtefallantrag oder auch Antrag für die Gewährung eines höheren Festzuschusses wegen unzumutbarer Belastung lohnt sich für Personen deren monatliches Einkommen unter 1008 Euro liegt. In diesem Fall würden für die Regelversorgung die Kosten komplett übernommen werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Regelversorgung beispielsweise keine Verblendung für Backenzähne beinhaltet. Für eine Keramikverblendung oder einen hochwertigen Zahnersatz müssten höhere zusätzliche Kosten einkalkuliert werden.

Das Bonusheft ist ein weiteres Instrument zur Kostendämmung. Hier spielt die "Bedürftigkeit" keine Rolle. Es werden Versicherte honoriert, die sich jedes Jahr zu einer zahnärztlichen Untersuchung begeben haben und ein gewisses Maß an Zahnpflege erkennen lassen. Wer in den letzten fünf Jahren ununterbrochen Zahnarztbesuche im Bonusheft nachweisen kann, erhält einen um 20 Prozent höheren Festzuschuss der Krankenkasse. Der Festzuschuss kann sich um weitere 10 Prozent erhöhen, wenn eine ununterbrochene kalenderjährliche Zahnarztvisite innerhalb der letzten zehn Jahre festzustellen ist.
 
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