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Krank aber versichert-Die studentische Krankenversicherung
Mittwoch, 27. August 2008 um 00:22 Uhr
ImageJeder Studierende muss bei seiner Immatrikulation nachweisen, dass er ordentlich krankenversichert ist. Hierzu wird von der Hochschule eine Krankenversicherungs-
bescheinigung verlangt. Die meisten Studierenden sind bis zu ihrem 25. Lebensjahr über die Versicherung ihrer Eltern mitversichert. Ab dem 25. Lebensjahr müssen sich die Studierenden in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Sie zahlen hier einen einheitlichen Studententarif.


Studierende ab dem 25. Lebensjahr zahlen 59,65 Euro monatlich für die Krankenversicherung. Studierende mit Kind zahlen hier 58,59 Euro, da sie einen niedrigeren Beitrag zur Pflegeversicherung, die im Monatsbeitrag mit enthalten ist, entrichten müssen. Der günstige Studententarif kann nur für Studierende gewährt werden die das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Außerdem gilt er nur bis zum 14. Fachsemester. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass Studierende die einen Pflichtdienst, d.h. Wehr- oder Zivildienst, absolviert haben, länger in der Familienversicherung verbleiben können. Das heißt, dass Studierende mit Wehr- oder Zivildienstzeiten über das vollendete 25. Lebensjahr hinaus in der Familienversicherung versichert bleiben können. Der Verbleib in der Familienversicherung wird um die Wehr- oder Zivildienstzeit verlängert.

Zu beachten ist auch, dass Studierende neben dem Studium bis zu 20 Stunden wöchentlich arbeiten können ohne zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. Wer über 20 Stunden in der Woche arbeitet, verliert den Studentenstatus in der Krankenversicherung. Hier werden dann einkommensabhängige Beiträge von der Krankenkasse eingezogen. Es gibt jedoch Ausnahmen bei dieser Regelung. Unter Umständen kann in der studentischen Krankenversicherung verblieben werden, wenn die Arbeit (über 20 Stunden in der Woche) überwiegend nachts oder an Wochenenden verrichtet wird.

Studierende ab dem 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester müssen eine freiwillige Krankenversicherung abschließen, die ca. 130 Euro im Monat beträgt. Der Verbleib in der günstigen studentischen Krankenversicherung kann jedoch in wenigen Ausnahmefällen verlängert werden, wenn z.B. studentische Gremientätigkeit bescheinigt wird.
 
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