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Neu ab Januar: Der Gesundheitsfonds
Montag, 10. November 2008 um 22:18 Uhr
ImageIm Januar nächsten Jahres tritt der von der schwarzroten Regierung verabschiedete Gesundheitsfonds in Kraft. Ab Januar erheben alle Krankenkassen den von der Koalition festgelegten einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent.

In den Fonds fließen die Krankenkassenbeiträge, die wie bisher je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen werden, und Bundeszuschüsse. Aus dem Fonds, der vom Bundesversicherungsamt verwaltet wird, werden die einzelnen Krankenkassen je nach Anzahl ihrer Versicherten einen Betrag zugewiesen bekommen. Der Pauschalbetrag, der den Krankenkassen zugewiesen wird, kann je nach Mitgliederstruktur, höher oder geringer ausfallen. Krankenkassen mit einer Mitgliederstruktur, die viele ältere Versicherte und oder chronisch kranke aufweisen, können hiernach höhere Beträge erhalten. Kassen wiederum mit einer überproportional hohen Quote an jüngeren Mitgliedern erhalten weniger Mittel aus dem Topf.

Neu und zum Ärgernis der Versicherten ist auch, dass die Kassen ab dem 01. Januar Zusatzbeiträge von bis zu einem Prozent des beitragsplichtigen Einkommens zum üblichen Mitgliedsbeitrag erheben können. Dieses erfolgt dann, wenn die Kassen mehr Geld für ihre Leistungen benötigen als sie vom Gesundheitsfonds erhalten. Auch wenn bisher keine Kasse angekündigt hat diesen Zusatzbeitrag zu erheben, so bleibt es eine Frage der Zeit wann diese Option genutzt wird. Auf die Versicherten kommen in jedem Fall höhere Belastungen zu. Der Einheitssatz von 15,5 Prozent stellt bereits für viele Versicherte einen weitaus höheren Beitragssatz dar als bisher.

Der Kompromiss der Bundesregierung wird nach wie vor sowohl von Arbeitgeberverbänden als auch Gewerkschaften aufgrund der höheren Belastungen kritisiert. Andere Kritiker bemängeln den Kompromiss um den Gesundheitsfonds als Flickschusterei und plädieren für umfassendere Finanzierungslösungen.
 
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